Französisches Gesetz zu Nummernschildaufklebern?

In Frankreich schreibt Artikel R317-8 der Straßenverkehrsordnung vor, dass „Nummernschilder keine Verzierungen oder Accessoires enthalten dürfen“. Das bedeutet, dass das Anbringen von Aufklebern oder anderen Verzierungen auf einem Nummernschild verboten ist.

Für Aufkleber mit dem Logo eines französischen Departements oder einer französischen Region wird jedoch grundsätzlich eine Toleranz gewährt. Diese Aufkleber müssen bestimmte Regeln einhalten, wie z. B. Größe und Position auf dem Nummernschild.

Gemäß Artikel R317-8-1 der Straßenverkehrsordnung sind Aufkleber mit dem Logo eines französischen Departements oder einer französischen Region zulässig, sofern sie die folgenden Regeln einhalten:

  • Das Logo muss in der oberen linken oder rechten Ecke des Kennzeichens außerhalb des für die Kennzeichen reservierten Bereichs angebracht werden.
  • Das Logo darf die Registrierungsnummern nicht verdecken oder deren Lesbarkeit behindern.
  • Das Logo darf weder den europäischen blauen Streifen noch etwaige auf dem Schild angebrachte Erkennungszeichen (Crit'air, grüne Aufkleber usw.) verdecken.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Anbringen von Aufklebern oder Verzierungen auf einem Nummernschild als Straftat angesehen werden kann und eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Daher wird empfohlen, die Vorschriften bezüglich Aufklebern auf Nummernschildern zu beachten.